Auf dieser Seite habe ich Links zu Reitregionen, Wanderreitstationen, Reiterhöfen und Reitrouten zusammengefasst.
Eingeteilt nach Bundesländern von Nord nach Süd. Zu jedem Bundesland habe ich kurz die Besonderheiten zum Reitrecht (Wegenutzung) vorangestellt.
Es werden keine einzelnen Betriebe vorgestellt sondern nur übergeordnete Seiten, auf denen man dann entsprechende Betriebe findet.
Ergänzungen nehme ich gerne auf. Alle Angaben ohne Gewähr.
Wanderreitstationen deutschandweit
https://wanderpfer.de/Wanderreitstation-Karte.php
https://www.country-reiten.de/
https://www.diefreizeitreiter.de/wanderreitstationen/
https://www.reiten-weltweit.de/wanderreitstationen/
private Ställe: https://www.stall-frei.de
nur Unterkünfte, Möglichkeiten für Reiter (Pferde ggf. möglich – bitte prüfen): https://1nitetent.com/
Schutzhütten, Shelter etc.: https://map.campwild.org/
Schleswig-Holstein
Reiten ist auf öffentlichen Wegen erlaubt, auf privaten Wegen nur, wenn sie trittfest oder als Reitwege gekennzeichnet sind. Im Wald nur auf als Reit- und oder Fahrweg gekennzeichneten Wegen und auf Wegen mit feestem Straßenbelag (Asphalt/Beton)
Reiten am Strand ist erlaubt, außer auf Dünen, Deichen, Strandwällen oder bei Badebetrieb, d.h. meistens sind die Strände von April bis Oktober für Reiter gesperrt.
In einigen Gemeinden gibt es eine Kennzeichnungspflicht.
St. Peter Ording
Hervorragend zum Reiten, sehr breiter fester Strand, das ganze Jahr ist ein Reitgebiet ausgewiesen.
https://www.st-peter-ording.de/nordsee-urlaub/am-nordseestrand/reiten
Niedersachsen
In Niedersachsen ist das Betretensrecht der freien Landschaft im Niedersächsischen Gesetz über den Wald- und die Landschaftsordnung, kurz NWaldLG genannt, geregelt. Das Reiten ist auf Fahrwegen und gekennzeichneten Reitwegen erlaubt (Radwege sind ausgenommen). Fahrwege sind Wirtschaftswege, die von nichtgeländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. Auf Wegen im Wald und in der übrigen freien Landschaft haben Wald- und Grundbesitzer des Betreten (Begehen, Radfahren und Reiten) zu dulden.
Wendland
Das Wendland ist ein hervorragendes Reitgebiet, dünn besiedelt mit vielen Sandwegen durch hohe Kiefernwälder. Es gibt zahlreiche Anbieter und Wanderreitstationen.
Impressionen aus dem Wendland
Lüneburger Heide
Eine weitere sehr gut erschlossene Reitregion. Weniger Wälder als im Wendland, dafür schöne Heideflächen auch hier wunderbar reitbare Sandwege. Es gibt einige fertige Reittouren und viele Hotels die Reiturlaub und Urlaub mit dem eigenen Pferd anbieten.
Reiten am Meer
Wer Strand sucht, sollte in Niedersachsen nach Cuxhaven fahren. Oder auf die Ostfriesischen Inseln.
Man reitet im Watt bei Ebbe, das macht viel Spaß, fester Boden und im Sommer keine Mücken, Bremsen oder Fliegen. Tipps dazu siehe Beitrag links.
An der restlichen niedersächsischen Nordseeküste findet man nasse Wiesen und Deiche, hier kann man weniger gut reiten.
https://www.cuxland.de/erleben/aktiv-im-cuxland/reiten
https://www.nordseeheilbad-cuxhaven.de/entdecken/mitmachen/reiten
Emsland
An der Grenze zu den Niederlanden hat die Grafschaft Bentheim, einige Reitrouten ausgearbeitet, Infos dazu findet ihr hier:
https://www.grafschaft-bentheim-tourismus.de/erleben/aktiv/reiten
Wer es bergiger mag …
Mittelgebirge finden wir in Niedersachsen im Weserbergland, Aller-Leine-Bergland und im Harz.
Harz
Drei Bundesländer teilen sich den Harz (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen). Der Harz ist sehr gut touristisch erschlossen, so gut, dass es keine übergeordnete Internetseite gibt für „Reiten im Harz“. Aber es gibt zahlreiche Hotels und Reitbetriebe, die ein umfangreiches Angebot haben.
Hier mein Video zu meinem Wanderritt im Harz
Weserbergland
Meckenburg-Vorpommern
Reiten im Wald auf öffentlichen Wegen gestattet Nicht öffentliche Staßen und Wege dürfen nur beritten/berfahren werden, wenn diese von Landkreis und (oder) Gemeinde dafür ausgewiesen wurden. Der Waldbesitzer darf außerdem Reiten/Fahren auf eigenen Wegen gestatten.
Außerhalb des Waldes dürfen Privatwege nur beritten werden, wenn sie trittfest oder als Reitwege ausgewiesen sind. In Schutzgebieten ist das Reiten/Fahren oft nur auf Reitwegen erlaubt.
Ostseeküste – Seenplatte – Mecklenburgische Schweiz
Mecklenburg hat viele tolle Strände. Strandnah gibt es zahlreiche Reitbetriebe die Urlaub und Strandritte anbieten.
Die Seenpatte und Mecklenburgische Schweiz bieten eine abwechslungsreiche Landschaft mit tollen Reitwegen
Wanderritt an der Küste
Brandenburg
Reiten und Gespannfahren ist auf zweispurigen Waldwegen und Waldbrandwundstreifen (von Vegetation und brennbarem Material freigehaltene Streifen, insbesondere an Straßen und Bahngleisen) zulässig. Auf schmaleren Wegen und auf Sport- und Lehrpfaden sowie auf Rückewegen und Waldeinteilungsschneisen darf nicht geritten und gefahren werden.
Die Forstämter können Wege für das Reiten und Gespannfahren sperren, wenn ein entsprechendes öffentliches Interesse besteht.
Gesperrte Wege sind mit einem durchgestrichenen Hufeisen gekennzeichnet.
Kiefernwälder und Sandwege
In Brandenburg kann man stundenlang durch einsame Landstriche reiten. Kiefernwälder, Seen und leichte Hügel prägen die Landschaft. Es gibt einige ausgearbeitet Routen (GPX, Karten, Wanderreitstationen). Bekanntester Weg ist der Gestütsweg von Redefin nach Neustadt/Dosse, der auch mit dem Gespann zu fahren ist.
Beispiel aus Brandenburg
Sachsen-Anhalt
Auf öffentlichen Wegen ist Reiten und Fahren uneingeschränkt gestattet. Auch auf nichtöffentlichen Wegen im Wald und in der freien Landschaft ist das Reiten und Fahren auf allen geeigneten Wegen und Wegerändern gestattet.
Sachsen
Reiten ist im Wald nur auf eigens dafür ausgewiesenen und mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Wegen erlaubt. Führen (Säumen) ist auch auf nicht gekennzeichneten Wegen erlaubt
.https://www.wald.sachsen.de/reitwegekennzeichnung-4336.html
Thüringen
Reiten ist auf dafür geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen, auf denen forstwirtschaftliche Maßnahmen nicht stattfinden, gestattet.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen ist das Reiten im Wald auf öffentlichen Verkehrsflächen, auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen gestattet ist. ABER Die Kreise und kreisfreien Städte können das Reiten auch auf allen privaten Wegen zulassen oder aber das Reiten auf ausgewiesene Reitwege beschränken. D.h. je nach dem wo man sich befindet, kann es unterschiediche Regelungen geben.
Die VFD versucht einen Überbick zu geben:
Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Dabei ist das Führen von Pferden dem Reiten gleichgesetzt, d.h. auch geführte Pferde gekennzeichnet werden müssen! Das Reitkennzeichen muss mit einer für das laufende Jahr gültigen Reiterplakette versehen sein. Kennzeichen und Plaketten können bei der Unteren Landschaftsbehörde des jeweiligen Kreises erworben werden.
Insgesamt für Wanderreiter schwierige/unübersichtliche Situation, da man ggf. verschiedene Kreise durchreiten muss.
Münsterland
Hessen
Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten.Waldbesucherinnen und Waldbesucher haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, damit eine gegenseitige Belästigung oder Behinderung vermieden wird. Reiten und Fahren ist im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet, auf denen ein gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist.
Fahren mit Kutschen ist im Wald auf Waldwegen gestattet, die eine Nutzbreite von mindestens 2 Metern aufweisen.
In „entmischten Zonen“, d.h. in Gebieten in denen Wander-, Fahrrad- und Reitwege getrennt ausgewiesen sind, darf nur auf den Reitwegen geritten werden.
Rheinland-Pfalz
>Das Reiten ist im Wald auf Straßen und Waldwegen erlaubt, die für den forstwirtschaftlichen Fahrzeugverkehr ausgebaut sind. Die Forstbehörde kann auf Antrag der Waldbesitzenden Straßen und Waldwege sperren. Nicht erlaubt ist das Reiten im Wald auf Straßen und Waldwegen mit besonderer Zweckbestimmung. Die Waldbesitzenden machen die Zweckbestimmung durch Schilder kenntlich. Die Markierung von Straßen und Waldwegen als Wanderwege oder Fahrradwege ist keine besondere Zweckbestimmung im Sinne des vorigen Satzes. Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden ist das Fahren im Wald zulässig.
Rheinland-Pfalz hat ein ausgesprochen gutes Angebot für Reiter und Wanderreiter. Die Regionen Eifel, Hunsrück und Westerwald bieten ausgearbeitete Strecken und umfangreiches Informationsmaterial.
Saarland
Das Reiten ist außerhalb des Waldes auf allen Wegen gestattet.
Das Reiten im Wald ist nur auf Wegen und Straßen gestattet. Wege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege (Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußpfade sind keine Wege). Die Kennzeichnung von Wegen im Wald als Wander-, Reit- oder Fahrradwege bedarf der Zustimmung des Waldbesitzers. Die Kennzeichnung bewirkt nicht den Ausschluss anderer Nutzungsarten.
Nur mit Zustimmung des Waldbesitzers ist insbesondere das Fahren mit Kutschen und das Reiten abseits von Wegen und Straßen zulässig.
Auf Antrag des Waldbesitzers oder der Gemeinde kann die Forstbehörde das Reiten oder Führen von Pferden auf einzelnen Wegen untersagen. Die Forstbehörde macht die Sperrung eines Weges durch Schilder kenntlich.
Baden-Württemberg
Das Reiten und Fahren ist nur auf Straßen und Wegen erlaubt. Dieses gilt in der offenen Landschaft, im Wald und in Schutzgebieten.
Das Reiten im Wald zum Zwecke der Erholung ist auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Verboten ist das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3m Breite, Fußpfaden, Sport- und Lehrpfaden sowie Erholungsflächen.
Das Gespannfahren ist ohne besondere Befugnis im Wald nicht zulässig. Die Erlaubnis muß beim örtlichen Forstamt eingeholt werden.
Bayern
Reiten ist auf allen geeigneten Wegen in Flur und Wald gestattet. Die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes; Teil 6 „Erholung in der freien Natur“, sieht vor, dass die Nutzung eingeschränkt werden kann.
Bayern bietet viele verschiedene Landschaften und als besonderen Reiz die Alpen.
Hier findet ihr eine Überblick über die Wanderreitstationen in Bayern und Baden-Württemberg:
https://www.wanderpfer.de/Wanderreitstation.php
https://www.pferdeerleben-bayern.de/
Und einige Routen:
https://www.outdooractive.com/de/reitwege/bayern/reitwege-in-bayern/1432805/
Hallo. Ich reite gerade meine 7 Jährige an. Mein Ziel ist es mit meiner Stute einen Alpenritt zu machen, dafür suche ich nach Möglichkeiten lange Strecken zu wandern und zu reiten, bzw nach Gleichgesinnten.
Nach Möglichkeit in meiner Umgebung in undum 27729 Hambergen.
Haben Sie da Verbindungen oder Kontakte für mich?
LG
Christina Gabriel
Hallo Christina, erstmal würde ich die VFD Gruppe Schwanewede empfehlen, da sind auf jeden Fall Wanderreiter aus der Region drin (einfach googeln), dann kann man in den Wanderreitgruppen auf Facebook Gleichgesinnte treffen und letztendlich wohne ich auch nicht weit entfernt und wir können gerne mal eine Testtour zusammen machen, um zu sehen, ob wir uns und die Pferde sich verstehen